
Die neuesten Entwicklungen.
Link zur aktuellsten Version des Ministeriums für die Regelungen zur
Schulöffnung.
Eine Zusammenfassung gibt es auch in
https://orf.at/stories/3164835/
Damit sind einige der Vorplanungen an den Schulen obsolet. Allerdings muss das noch nicht die endgültige Fassung sein, eine Verordnung und damit der rechtliche Rahmen ist noch in Arbeit und für
kommende Woche versprochen.
Außerdem werden die Risikogruppen (siehe Anhang) viel restriktiver formuliert als erhofft. Vom Versprechen des Ministers, dass alle von zu Hause ausarbeiten können, die sich um Angehörige sorgen,
ist nicht mehr die Rede.
Einige Bildungsdirektionen halten sich auch nicht an die Vorgaben des Ministeriums. So gelten zum Beispiel die Landeslehrer*innen in Vorarlberg nicht zu den Risikopersonen und müssen deshalb in
der Schule unterrichten.
Musik darf jetzt doch unterrichtet werden. Für die Diensteinteilung ändern sich damit die Voraussetzungen, also müssen wir als Personalvertretung wieder eingebunden werden, bitte nehmt deshalb
Kontakt mit euren Direktionen und Administrationen auf!
Ganz neu sind die Aufforderungen zu einer Abstimmung des Schichtbetriebs für Geschwisterkinder auch mit anderen Schulen. Wie weit das von der Bildungsdirektion aufgegriffen wird, weiß man noch
nicht. Die Schulen durften ihr System autonom entwickeln, die Mitteilung an die Eltern war für den Beginn dieser Woche vorgeschrieben. Dennoch könnte es jetzt noch zu einer Änderung von oben
kommen, wenn sich viele Eltern mit Koordinierungsproblemen an die BD wenden.
Das verlangt uns allen einiges an Flexibilität ab, besonders betroffen sind die Administrator*innen und Direktor*innen, aber auch die Personalvertreter*innen.
Als Download noch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe.
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