
Was gilt für Lehrer*innen?
Wer kann ins Distance Teaching?
Wie wird bezahlt?
All das steht im Corona-Erlass zum Schulbeginn. Wir haben ihn in Stichwörtern zusammengefasst
(Kein Anspruch auf Vollständigkeit)!
Beitrag übernommen aus:
www.oeliug.at (Peter Steiner)
Ein Kritikpunkt gleich im Voraus:
Wieder ist nicht klar formuliert, ob die Befreiung vom Präsenzunterricht für Covid 19-Risikogruppen für Landes- und Bundeslehrer*innen gleichermaßen gelten!
Das ist nicht akzeptabel!
Wir fordern die Überarbeitung des Erlasses und bis dahin müssen die gleichen Schutzrechte für die Landeslehrer*innen gelten, wie sie für die Bundeslehrer*innen formuliert sind
(S. 4 bis 7 im Erlass)!
>>>> Download des Erlasses des BMBWF
THEMA | Alle Schulformen | APS inkl. Sek. 1 | Sekundär 2 |
Präsenzunterricht (S. 1 im Erlass) |
alle Lehrende außer Covid 19 Risikogruppen | ||
alle Schüler*innen außer Covid 19 Risikogruppen | |||
Ortsungebundener Unterricht (S. 9)
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Für Risikogruppen-Schüler*innen: In klassen- bis Bildungsdirektions-übergreifend zusammengestellten Gruppen. Zusammenstellung durch Bildungsdirektion. | Möglichkeit: Gruppen je nach Gegenstand in unterschiedlicher Zusammensetzung | |
Ampel Orange (S. 2) | Normalbetrieb |
Ortsungeb. Unterricht plus Möglichkeit von Kleingruppen in Präsenz. PTS: Normalbetrieb |
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Ampel Rot (S. 10): ortsgeb.Unterricht |
Ersatzbetrieb: Lernstationen |
Sonderschule: Normalbetrieb |
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Für Risikogruppen-Lehrende:
Achtung! Der Erlass spricht hier immer nur von Bundeslehrpersonen! Wir fordern, die Angleichung der Bestimmungen für Landeslehrer*innen an an diese Regelungen!
3 Gruppen (S. 1): 1) Covid-19-Risikogruppe 2) Im gemeinsamen Haushalt mit Person aus Risikogruppe 3) Besondere Psychische Belastung durch die Situation
Homeoffice, ortsungeb. Unterricht oder unter Umständen Dienstfreistellung! Antrag plus ärztliches Attest nötig!
Aufgaben: Fernunterricht, Vorbereitung von Materialien für Fernunterricht, Unterricht als "virtuelle Lehrperson" etc. |
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Abgeltung: |
GRUNDGEHALT bei ortungeb. Unt., Homeoffice, Freistellung |
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Dauer-MDL bleiben erhalten bei: ortsungeb. Unt. und bei Verfügung einer Quarantäne über eine Lehrperson. Quarantäne ist kein Krankenstand!!!! (S. 8) |
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Dauer-MDL fallen weg (S. 8): bei nicht-unterrichtlichen Homeoffice-Aufgaben, für Erzieher*innen-Tätigkeiten für Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
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Virtuelle Lehrperson (S. 5) |
bedeutet Fernunterricht bei gleichzeitiger Präsenzaufsicht durch eine andere Lehrperson Abgeltung für die zusätzliche Lehrperson: 0,525 Werteinheiten (altes Dienstrecht) bzw. 0,63 Wochenstunden (neues Dienstrecht) |
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Mitglied des Covid-Krisenteams | Keine Abgeltung, da freiwillig! |
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Korinna (Mittwoch, 04 November 2020 00:11)
Hallo! Wie sind unverbindliche Übungen in der VS bei Bildungsampel Orange zu handhaben? Im konkreten Fall: Ballsport
Freundliche Grüße
Manfred (Mittwoch, 04 November 2020 11:36)
In der VS wird in der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21) die Abhaltung der unverbindlichen Übungen nicht generell untersagt - nur in der Oberstufe.
Aber bitte beachte den § 27. Abs (3) (gilt auch für VS): "Der Unterricht in Bewegung und Sport hat, wenn immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der erhöhte Sicherheitsabstand gemäß Anlage A einzuhalten. Kontaktsportarten sind unzulässig." Also mE ist die UÜ Ballsport eher nicht machbar.
(1) Der Unterricht ist nach Maßgabe der Möglichkeiten im Freien abzuhalten.
(2) Singen oder Musizieren mit Blasinstrumenten hat im Unterricht in geschlossenen Räumen zu unterbleiben.
(3) Der Unterricht in Bewegung und Sport hat, wenn immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der erhöhte Sicherheitsabstand gemäß Anlage A einzuhalten. Kontaktsportarten sind unzulässig.
Manfred (Mittwoch, 04 November 2020 12:20)
Nachtrag:
Anlage A
Allgemeine Hygieneregelungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie (Hygienebestimmungen)
1. Abstandsgebot
1.2 erhöhter Sicherheitsabstand
Der erhöhte Sicherheitsabstand beträgt zwei Meter.
Manfred (Mittwoch, 04 November 2020 12:23)
Link zur Covid-Verordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270&FassungVom=2021-08-31